Welche Vorbereitungen müssen vor dem Neustart der Ballenpresse getroffen werden?

Vor der Wiederinbetriebnahme einer Ballenpresse, die längere Zeit nicht benutzt wurde, sind folgende Vorbereitungen erforderlich:
1. Überprüfen Sie den allgemeinen Zustand der Ballenpresse, um sicherzustellen, dass sie nicht beschädigt oder verrostet ist. Sollte ein Problem festgestellt werden, muss dieses zuerst repariert werden.
2. Reinigen Sie die Ballenpresse innen und außen von Staub und Schmutz, um den normalen Betrieb der Maschine nicht zu beeinträchtigen.
3. Überprüfen Sie das Schmiersystem der Ballenpresse, um sicherzustellen, dass ausreichend Schmieröl vorhanden und dieses frei von Verunreinigungen ist. Wechseln Sie das Schmiermittel gegebenenfalls aus.
4. Überprüfen Sie das elektrische System der Ballenpresse, um sicherzustellen, dass die Stromkreisverbindungen normal sind und kein Kurzschluss oder Leckstrom vorliegt.
5. Überprüfen Sie das Getriebe der Ballenpresse, um sicherzustellen, dass keine Verschleißspuren oder Spiel an den Getriebekomponenten wie Riemen und Ketten vorhanden sind.
6. Überprüfen Sie die Klingen, Walzen und andere wichtige Bauteile der Ballenpresse auf Schärfe und Unversehrtheit.
7. Führen Sie einen Probelauf der Ballenpresse im Leerlauf durch, um zu beobachten, ob die Maschine reibungslos läuft und ob ungewöhnliche Geräusche auftreten.
8. Stellen Sie die Ballenpresse gemäß der Bedienungsanleitung so ein, dass ihre Arbeitsparameter den Anforderungen entsprechen.
9. Bereiten Sie ausreichend Verpackungsmaterialien wie Plastikseile, Netze usw. vor.
10. Stellen Sie sicher, dass der Bediener mit der Bedienungsmethode und den Sicherheitsvorkehrungen der Ballenpresse vertraut ist.

Halbautomatische horizontale Ballenpresse (44)_proc
Nach Durchführung der oben genannten Vorbereitungen kann die Ballenpresse wieder in Betrieb genommen werden. Während des Betriebs sind regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten erforderlich, um den einwandfreien Betrieb der Ballenpresse zu gewährleisten.


Veröffentlichungsdatum: 18. Februar 2024